Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Alexander Harm, UG Naturkonzepte & Design, Premium Aquaristik Berlin – im Folgenden „AN“ genannt – und dem Auftraggeber (AG) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Käufers erkennt der AN nicht an, es sei denn, der AN hätte zuvor ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.
3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Vertragsschluss
1. Alle Angebote des AN sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche und/oder mündliche Annahme des Angebots des AN durch den Auftraggeber zustande. Premium Aquaristik Berlin ist an das dem Kunden übermittelte Angebot in Form eines Kostenvoranschlags 21 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden.
3. Stornierungen sind bei Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen nicht möglich, wenn der Auftrag schriftlich erteilt und eine Anzahlung geleistet wurde.
4. Wird der Auftrag im beiderseitigen Einvernehmen storniert, ist der AN berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen, maximal jedoch bis zu 20 % des Auftragsvolumens.
§ 3 Liefer- und Leistungsfristen, Verzug, Teilleistungen
1. Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, da sie auf Schätzungen beruhen.
2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger, vom AN nicht zu vertretender Umstände verlängern die Lieferfrist entsprechend.
3. Schadensersatzansprüche wegen nicht vom AN zu vertretender Verzögerungen sind ausgeschlossen.
4. Der AN ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt; diese können gesondert abgerechnet werden.
§ 4 Nachunternehmer
Der AN ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Nachunternehmer einzusetzen.
§ 5 Preise
Die vereinbarten Preise beruhen auf einer Schätzung des Arbeits-, Zeit- und Materialaufwandes. Abgerechnet werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
§ 6 Arbeitsnachweise
Arbeits- und Servicenachweise gelten nach Gegenzeichnung durch den Auftraggeber als verbindlich.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten alle notwendigen Voraussetzungen wie Strom, Wasser, Energie und Zugänge bereit.
2. Auf vorhandene Leitungen, Heizsysteme oder sonstige bauliche Besonderheiten ist vor Arbeitsbeginn hinzuweisen.
3. Sicherheitsvorschriften sind vom Auftraggeber einzuhalten.
4. Beim Verkauf lebender Tiere ist der Auftraggeber verpflichtet, über den vorhandenen und geplanten Tierbestand vollständig zu informieren.
§ 8 Abnahme
1. Nach Anzeige der Fertigstellung ist die Leistung unverzüglich abzunehmen.
2. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von zwei Wochen, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
3. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
§ 11 Gewährleistung und Garantie
1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der AN ist zur Nacherfüllung nach eigener Wahl berechtigt.
1a. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übernimmt der AN für gelieferte Produkte aus dem europäischen Ausland keine eigene Garantie im Rechtssinne. Etwaige Herstellergarantien bestehen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt hiervon unberührt.
1b. Produkte können aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen. Herstellergarantien können sich hinsichtlich Umfang, Dauer und Abwicklung unterscheiden. Maßgeblich sind die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
2. Für lebende Fische gilt eine Ersatzregelung von 24 Stunden ab Kaufdatum unter Vorlage des Tieres und einer Wasserprobe, sofern kein Fehlverhalten des Käufers vorliegt.
3. Auf die Verklebung von Aquarien gewährt der AN eine freiwillige Garantie von 2 Jahren ab Übergabe.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Mängel der Verklebung bei sachgemäßer Aufstellung, Nutzung und Pflege gemäß den Herstellerangaben.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt und können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.
§ 11a Besondere Regelungen für Unternehmer (§ 14 BGB)
1. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Waren und hergestellte Aquarien zwölf Monate ab Gefahrübergang.
2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
3. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Mängelanzeige, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
4. § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 12 Haftung
1. Der AN haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Fertigungstoleranzen und materialbedingte Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
§ 14 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

