Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Alexander Harm, UG Naturkonzepte & Design, Premium Aquaristik Berlin – im folgenden „AN“ genannt und dem Auftraggeber (AG) gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Fassung.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Käufers erkennt der AN nicht an, es sei denn der AN hätte zuvor ausdrücklich und schriftlich deren Fassung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle unsere Angebote  sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche und/oder mündliche Annahme des Angebots des AN durch den Auftraggeber zustande. Premium Aquaristik Berlin ist an das dem Kunden übermittelte Angebot in Form des Kostenvoranschlags 21 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Nach Ablauf dieser 21 Tage, kann das Angebot durch den Auftraggeber nicht mehr angenommen werden.

3. Stornierungen sind bei Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen nicht möglich, wenn der Auftrag schriftlich erteilt und die Anzahlung geleistet wurde. 

4. Wird der Auftrag in beiderseitigen Einvernehmen – Kulanzregelung – storniert, aus welchem Grund auch immer, ist der AN berechtigt seine bisherigen Leistungen in Rechnung zu stellen. Diese betragen jedoch nicht mehr als maximal 20% des Auftragsvolumens.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen, Verzug, Verzugsschaden, Teilleistungen

1. Angaben zum Liefer- bzw. Leistungstermin sind seitens des AN unverbindlich, da diese auf Schätzungen beruhen.
2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die dem AN bei Vertragsschluss nicht bekannt waren oder nicht von dem AN zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder sonstige nicht von dem AN  zu vertretende Hindernisse) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn der AN bei Eintritt dieser Umstände bereits in Verzug war.
4. Ein Schadenersatz für nicht von dem AN zu vertretende Liefer- oder Leistungshindernisse ist ausgeschlossen. Bei Nichteinhalten einer vom Auftraggeber nach Eintritt der Fälligkeit gesetzten Leistungs- bzw. Lieferfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Der AN  ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt, diese werden dem Auftraggeber sofort in Rechnung gestellt.

§ 4 Beauftragung von Nachunternehmern

Der AN ist berechtigt, die Ausführung aller im Zusammenhang mit der Leistung/Lieferung zusammenhängender Arbeiten und Leistungen an Dritte (Nachunternehmer) zu übertragen.

§ 5 Preise

Für Planungs- und sonstige Dienst- oder Werkleistungen gelten die zwischen dem Auftragnehmer – AN – und dem Auftraggeber vereinbarten Preise. Da diese auf einer Schätzung des Arbeits-, Zeit- und Materialaufwands beruhen, behält es sich unsere Firma vor, bei Abweichungen eine Preisanpassung vorzunehmen. Abgerechnet werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen.

§ 6 Arbeitsnachweise, Stundenzettel

Die vom Personal des AN ausgefüllten Servicenachweise, Arbeitsnachweise, Stundenzettel und ähnliches, werden nach Beendigung der Arbeiten dem Auftraggeber oder seinem Vertreter zur Gegenzeichnung vorgelegt. Nach erfolgter schriftlicher Gegenzeichnung ist der Arbeitsnachweis, Stundenzettel oder ähnliches für beide Teile bindend. Dem Auftraggeber wird eine Kopie des Servicenachweises, Arbeitsnachweises, Stundenzettels oder ähnlichem ausgehändigt.

§ 7 Informationspflichten und Hilfeleistungen durch den Auftraggeber, Sicherheitsbestimmungen

1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig, auf seine Kosten und Gefahr dem AN zur Verfügung zu stellen: Wasser und Strom in ausreichender Menge, die zuvor im Kostenvoranschlag mitgeteilt wird. Heizung, Beleuchtung und Energie, einschließlich der erforderlichen betrieblichen Anschlüsse die übrigen im Kostenvoranschlag genannten Erfordernisse und Hilfsmittel
2. Der Auftraggeber hat dem AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf (Fuß-) Bodenheizungen, Kühldecken, Wandheizungen, Strom- und Wasserleitungen oder ähnlichem aufmerksam zu machen. Anderenfalls wird für Beschädigungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten keine Haftung übernommen. Statik Prüfungen und/oder Wand- und Bodenbeschaffenheitsprüfungen sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten zu übernehmen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Sofern besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind, hat der Auftraggeber dem AN  darauf hinzuweisen und soweit erforderlich, entsprechend am Einsatzort einzuweisen.
4. Für den Fall eines Kaufvertragsschlusses oder Liefervertrages über lebende Fische oder sonstige Lebewesen ist der Auftraggeber/Käufer verpflichtet, dem AN über den bisherigen und übrigen geplanten Bestand an Lebewesen im Aquarium zu unterrichten. Anderenfalls kann für Fälle von Unverträglichkeiten unter den Lebewesen keine Haftung seitens dem AN übernommen werden.

§ 8 Abnahme

1. Sofern eine Abnahme der Leistung vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach vertragsgemäßer Leistung abzunehmen. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung wird der AN dem Auftraggeber anzeigen.
2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung ab, ohne dass der AN dies zu vertreten hätte, gilt die Leistung nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der vertragsgemäßen Fertigstellung als abgenommen.
3. Kosten, die wegen einer seitens des Auftraggebers verschuldeten verspäteten Abnahme entstehen, trägt der Auftraggeber.
4. Die vorstehenden 3 Ziffern gelten entsprechend für vereinbarte Teilabnahmen oder Teillieferungen.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach tritt Verzug ein. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das Konto der Firma UG Naturkonzepte & Design, Premium Aquaristik Alexander Harm geleistet werden.
2. Sämtliche Preisangeben des AN verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Für Mahnungen erhebt der AN Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung. Falls auf Seiten des AN ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist der AN berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Gegenbeweis zu führen.
4. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des AN nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen besteht kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Der AN behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sämtlicher Nebenkosten und etwaiger Nebenforderungen vor.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware weiterzuveräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder ins Ausland zu verbringen. Etwas anderes gilt nur bei vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Firma Alexander Harm, UG Naturkonzepte & Design.

§ 11 Gewährleistung

1. Ist die Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nicht unter Ziffer 2. etwas Abweichendes geregelt ist. Im Falle der Nacherfüllung ist der AN nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung durch Neuleistung berechtigt.
2. Für den Fall, dass ein von dem AN gelieferter lebender Fisch innerhalb von 24 Stunden nach dem Kaufdatum verstirbt, ersetzt dieser den Fisch unter den Voraussetzungen, dass das verstorbene Tier innerhalb von 24 Stunden seit dem Versterben an den AN herausgegeben wird. Darüber hinaus muss dem AN eine Wasserprobe zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Fisch aufgrund falschen Umgangs durch den Auftraggeber/Käufer mit dem Fisch oder aufgrund schlechter oder falscher Wasserqualität, die vom Auftraggeber/Käufer verschuldet ist, verstorben ist, wird kein Ersatz geleistet. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber/Käufer seine Verpflichtung nach § 7 Ziff. 4 dieser AGB nicht erfüllt hat.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Der AN haftet dem Kunden nicht für entstandene Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit der AN den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, Personenschäden entstanden sind bzw. wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 ProdHaftG geltend machen kann.
2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des AN.
3. Soweit der AN eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es steht dem Auftraggeber frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.

4. Bei Installationen die durch Premium Aquarium Berlin Alexander Harm durchgeführt wurden, erfolgt grundsätzlich eine mindestens vierwöchige Kontrolle der Technik, Rohr- und Wasserleitungen, durch den AN, während der Einlaufphase eines Aquarium. Hierzu erfolgt eine einmalige Anfahrt je Woche zur Sichtprüfung aller technischen Bestandteile. Der AG hat dem AN hierzu jederzeit Zugang zum Aquarium zu gewähren. Etwaige Schadensersatzansprüche, die darauf zurück zu führen sind, das Premium Aquarium Berlin, Alexander Harm (AN) keinen Zugang während der Einlaufphase erhielt, werden nicht anerkannt. 

§ 13 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird Berlin als ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 14 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Gleiches gilt für Serviceverträge und erweiterte Kaufverträge, die AGB gelten als Anlage und sind bindend.
2. Für den Fall der Unwirksamkeit werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die dem, mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.